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Vermessung / GIS / IT

Vermessung / GIS / IT

Ingenieurtechnische Aufnahme Graphische Datenverarbeitung Aufbau und Pflege geographischer Informationssysteme (GIS) GIS-Dienste via Internet Digitalisierung, Bestandsscannen, Plotservice In diesem Fachbereich bearbeiten Vermessungsingenieure, Vermessungstechniker und technische Zeichner Projekte entsprechend Anlage 1.4 der HOAI (Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure). Dazu gehören insbesondere Leistungen der folgenden Paragraphen der HOAI: Anlage 1.4 HOAI, Ingenieurvermessung z. B. Leistungsbilder der planungsbegleitenden Vermessung und der Bauvermessung Für diese genannten Leistungsbilder können die Mitarbeiter unserer Fachabteilung sämtliche Arbeiten sowohl im Außendienst als auch im Innendienst erbringen. Einige Beispiele für unser Leistungsspektrum sind Vermessungsleistungen wie: Planungsbegleitende Vermessung (gem. Anlage 1.4.4 HOAI) Die Entwurfsvermessung dient als Grundlage für die Planung und den Entwurf von z. B. Gebäuden, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen, Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen. Planungsbegleitende Vermessung (gem. Anlage 1.4.4 HOAI) Die Entwurfsvermessung dient als Grundlage für die Planung und den Entwurf von z. B. Gebäuden, Ingenieurbauwerken, Verkehrsanlagen, Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen. Bauvermessung (gem. Anlage 1.4.5 HOAI) Bauvermessungen sind baubegleitende Vermessungen, wobei zum Beispiel Bauwerksachsen und -punkte in die Örtlichkeit übertragen, gesichert oder überprüft werden. Bestandsdokumentation Mit Hilfe der Bestandsvermessungen wird der Ist-Zustand nach der Fertigstellung eines Bauvorhabens dokumentiert. Bestandspläne geben Informationen über Bauwerke, Verkehrsanlagen, topographische Gegebenheiten und Versorgungsleitungen. Aus den Bestandsunterlagen werden wichtige Kenngrößen (z. B. Mengen und Massen) als Grundlage für die Abrechnung eines Bauvorhabens ermittelt. Massenberechnungen Massenberechnungen sind hauptsächlich Volumenberechnungen und dienen als Abrechnungsgrundlage für div. Erd- und Baustoffe, zur Überprüfung der Schichtendicke im Deponiebau oder zur Kontrolle von Erdarbeiten im Verkehrs- und Ingenieurbau. Anhand derartiger Berechnungen kann kontrolliert werden, welche Größenordnungen an Material bewegt wurden oder vorhanden sind. Bauwerksüberwachungen Zur Bauwerksüberwachung gehören in erster Linie Kontrollmessungen an Bauwerken, die hohen Belastungen ausgesetzt sind (z. B. Siloanlagen, Brückenfundamenten etc.). Digitale Geländemodelle Ein digitales Geländemodell wird aus Geländeaufnahmen berechnet und dient z. B. zur Massenberechnung, zur Ermittlung von Höhenlinien (z. B. Hochwasserschutz) und zur dreidimensionalen Darstellung des Geländes. Referenzen Vermessung / EDV / GIS Ingenieurtechnische Aufnahme Laserscanning Nikolaikirche Anklam Graphische Datenverarbeitung Massenermittlung Deponie "Stern" in Dennin Digitale Leitungserfassung Schmutzwasserentsorgung Golchen Laden Sie hier diese und weitere Referenzen als pdf-Datei herunter:
Grundstücksvermessung

Grundstücksvermessung

Unter die Kataster- und Grundstücksvermessung fallen alle vermessungstechnischen Tätigkeiten zur Einrichtung, Fortführung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters. Diese sind gesetzlich, d.h. hoheitlich, geregelt. Die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) und andere katasterführende Stellen nehmen die hoheitlichen Liegenschaftsvermessungen in ihren Ländern vor und beraten kompetent und objektiv in allen Fragen. Zu den hoheitlichen Vermessungsleistungen zählen: Grenzherstellung (S-H), Grenzfeststellung/ -wiederherstellung (M-V) Ist in der Örtlichkeit ein alter Grenzverlauf unklar oder sind Grenzmarkierungen nicht mehr vorhanden, so werden nach dem amtlichen Katasterzahlennachweis die Grenzverläufe rekonstruiert und ggf. verloren gegangene Abmarkungen (Grenzsteine und andere Grenzzeichen) wieder hergestellt. Das Ergebnis einer Grenzherstellung wird in einer Grenzniederschrift festgehalten, graphisch dokumentiert und zur Übernahme in das Liegenschaftskataster bei der zuständigen Landesvermessungsverwaltung eingereicht. Auf Wunsch kann der Grenzverlauf den Beteiligten in einem örtlichen Grenztermin erläutert werden. Grundstückszerlegung/ -teilung Die Grundstückszerlegung dient der Heraustrennung einer Teilfläche aus einem Flurstück. Nach Vermessung und Abmarkung des neuen Grenzverlaufs in der Örtlichkeit (Zerlegung) werden die Vermessungsergebnisse in einer Grenzniederschrift protokolliert, die anschließend an die zuständige Landesvermessungsverwaltung geht. Die Ergebnisse der Teilungsvermessung können auf Wunsch vor Ort in einem Grenztermin erläutert werden. Für das neu entstandene, selbständige Flurstück erhält der Eigentümer Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, die so genannten Abschreibungsunterlagen bzw. Fortführungsnachweise. Mit diesen kann der Notar die Umschreibung im Grundbuch (Teilung) veranlassen. Gebäudeeinmessung Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, dauerhaft errichtete Neu- und Anbauten auf seinem Grundstück nach Baufertigstellung einmessen zu lassen. Die gesetzliche Grundlage hierfür bilden die Gesetze/Vorgaben der Länder (hier: Schleswig-Holstein (VermKatG S-H) und Mecklenburg-Vorpommern (GeoVermG M-V)). Mit der Gebäudeeinmessung wird die amtliche Liegenschaftskarte aktualisiert. Sie wird in vielen Bereichen der Verwaltung und Wirtschaft als Planungsgrundlage verwendet. Das Ergebnis der Gebäudeeinmessung wird in einem Lageplan dargestellt, der auf einem Auszug aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) aufbaut. Nach der Übernahme der Vermessung in das Liegenschaftskataster erhält der Eigentümer die Fortführungsmitteilung vom zuständigen Amt. Schlussvermessung Nach Abschluss größerer Bauvorhaben, wie beispielsweise der Erschließung eines Baugebietes, erfolgt in den meisten Fällen eine Schlussvermessung. Hierbei werden Grenzen, die in der Örtlichkeit nicht erkennbar sind, mit Grenzmarkierungen vermarkt (Abmarkung). Die neu gesetzten Grenzzeichen werden den Beteiligten beim Grenztermin erläutert. Weitere Informationen
Tachymeter und Totalstationen

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Rohrreinigung

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